Vormundschaften/ Pflegschaften Neuss

Vormundschaften/ Pflegschaften Neuss

Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige

Eine Vormundschaft umfasst die komplette elterliche Sorge inkl. der Verwaltung von Vermögen. Sie wird von einem Familiengericht an einen Vormund übertragen, wenn die leiblichen Eltern ihrer Sorgepflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommen können. Eine Pflegschaft bezieht sich auf einzelne Teilbereiche wie etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst und dem Pflegekinderdienst des Jugendamtes, mit Behörden, Beratungsstellen, Schulen und Diensten, die die Familien im häuslichen Umfeld unterstützen, ist eng. Der Vormund vertritt die Interessen des Kindes und ist dabei an keine Weisungen gebunden. Jedes Kind und jede/r Jugendliche/r hat eine eigene Vorgeschichte, und es erfordert viel Empathie und Einfühlungsvermögen, um zum Wohl des Kindes zu handeln.
Zur Betreuung der Mündel gehören regelmäßige Hausbesuche, um sich vom Wohl der Kinder und Jugendlichen zu überzeugen und Hilfen zu beantragen, wenn diese benötigt werden.

Hier gelangen Sie zu einem Video, welches den Bereich Vormundschaften/Pflegschaften gut erläutert: https://vormundschaft.net/video-dein-vormund-ist-an-deiner-seite

Fallbeispiel

Ein 17jähriger indischer Junge wird von der Polizei in Neuss aufgegriffen. Er ist von Indien nach Deutschland geschleust worden, ohne Eltern. Vom Gericht wird eine Vormundschaft angeordnet, da seine Eltern von Indien aus nicht für ihn sorgen können. Zunächst wird der Junge vom Jugendamt in eine vorübergehende pädagogische Einrichtung gebracht. Von hier aus erfolgen die folgenden Schritte:

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Anfertigung von Passfotos
  • Anmeldung beim Deutschkurs
  • Beantragung einer Kleidungserstausstattung
  • Unterstützung im Asylverfahren (Asylantrag stellen, Begleitung zur Asylanhörung)
  • Krankenversicherungsschutz sicherstellen
  • Ärztliche Schuleignungsuntersuchung beim Gesundheitsamt
  • Ärztliche Untersuchung, um TBC auszuschließen
  • Unterbringung in einem Jugendwohnheim (durch das Jugendamt)

Sobald der Jugendliche in dem Jugendwohnheim untergebracht ist, erfolgen die Anmeldung an einer Schule sowie die Begleitung und regelmäßige Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Diese Schritte sind notwendig, um den Jugendlichen "aus der Illegalität" zu führen. Er kann sich in Deutschland einleben. Mit einem guten Schulabschluss kann er in der Zukunft eine Arbeitserlaubnis erhalten und eine Ausbildung absolvieren.

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